ETS
European Translation Service e.U.
Mag. Gerd Mostegl
Kohldorfer Straße 98
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Österreich - Austria
T +43 (0) 463/210464
F +43 (0) 463/ 89000615
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Unsere Öffnungszeiten:
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Fachübersetzungen
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Beglaubigte Übersetzung
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Was sind beglaubigte Übersetzungen?
Diese Übersetzungen werden mit dem Rundsiegel des Gerichtsdolmetschers und einem Beglaubigunsvermerk versehen und haben somit Gültigkeit bei österreichischen Ämtern, bei Gericht oder anderen Behörden. |
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Was sind Gerichtsdolmetscher?
Diese "Allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten" Dolmetscher müssen spezielle Kenntnisse aufweisen, da Sie in erster Linie bei Gericht und Behörden (z.B. Polizei, Gerichtsverhandlungen usw.) eingesetzt werden.
Sie werden einer strengen Qualitätskontrolle unterzogen um als Gerichtsdolmetscher anerkannt zu werden. Diese Qualitätsprüfungen werden fortlaufend wiederholt um die Qualität gewährleisten zu können.
Gerichtsdolmetscher dürfen beglaubigte Übersetzungen nach einem Justizverwaltungsverfahren ausführen, bei dem strenge Auswahlkriterien gelten.
Gerichtsdolmetscher müssen einen Eid ablegen und unterliegen der Verschwiegenheitspflicht.
Was ist bei der beglaubigten Übersetzung zu beachten?
Bereits angefertigte, nicht beglaubigte Übersetzungen können nachträglich nicht beglaubigt werden. Gerichtsdolmetscher beglaubigen keine Fremdübersetzungen, da sie für die von ihnen beglaubigten Übersetzungen haften. Ein Gerichtsdolmetscher würde in diesem Fall so vorgehen.
Er würde die Übersetzung noch mal anfertigen und die ihm geläufige und fachspezifische Terminologie verwenden. Erst dann wird die Übersetzung durch den Gerichtsdolmetscher beglaubigt.
Hier entstehen natürlich Mehrkosten, da die erste, unbeglaubigte Übersetzung in diesem Fall nicht brauchbar ist.
Es ist am besten, sich im Vorhinein bei den Ämtern zu erkundigen, ob überhaupt eine beglaubigte Übersetzung notwendig ist.
Kontaktieren Sie uns einfach, wenn Sie eine beglaubigte Übersetzung benötigen.
Wir erstellen gerne ein Angebot für Sie.
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